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   LG Stuttgart, 28.11.2003 - 15 O 386/2003, 15 O 386/03   

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https://dejure.org/2003,28532
LG Stuttgart, 28.11.2003 - 15 O 386/2003, 15 O 386/03 (https://dejure.org/2003,28532)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2003 - 15 O 386/2003, 15 O 386/03 (https://dejure.org/2003,28532)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2003 - 15 O 386/2003, 15 O 386/03 (https://dejure.org/2003,28532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Rücknahme eines Antrages eines Beamten auf die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach Erhalt eines die Versorgungsbezüge festsetzenden Bescheides; Antragsrücknahme als Rechtsmittel i.S.d. § 839 Abs. 3 BGB

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2003 - 15 O 386/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt BGH NJW 2003, 3049 ff. m.w.N.) müssen Auskünfte, die ein Beamter erteilt, dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeit entsprechend sachgerecht, d.h. vollständig, richtig und unmissverständlich sein, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann.

    Danach entscheidet das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung, und es bleibt seinem Ermessen überlassen, ob und inwieweit es in eine förmliche Beweisaufnahme eintritt (§ 287 Abs. 1 S. 2 ZPO; BGH NJW 2003, 3049 ff. m.w.N.).

    Sein erstattungsfähiger Schaden besteht somit in der Kürzung um 79, 45 EUR pro Monat ab 01.08.2002 (Differenz zwischen den festgesetzten Versorgungsbezügen und dem Betrag, auf den er nach der erteilten Auskunft ab 01.08.2002 vertrauen durfte; vgl. hierzu insgesamt: BGH NJW 2003, 3049 ff. m.w.N.).

    Dann besteht aber ebenfalls kein Anlass, es von seiner Schadensersatzpflicht zu entlasten (BGH NJW 2003, 3049 ff.).

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2003 - 15 O 386/03
    Denn es kann dem Bürger nicht zum Nachteil gereichen, dass er nicht klüger ist als der ihm zur Auskunft verpflichtete Beamte (BGHZ 137, 11-27).
  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2003 - 15 O 386/03
    Zwar wäre der Kläger grundsätzlich berechtigt gewesen, seinen Antrag auf die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach Erhalt des Festsetzungsbescheides vom 12. Juni 2002 bis zur Bekanntgabe der Urkunde über den Eintritt in den Ruhestand vom 2. Juli 2002 zurückzunehmen (vgl. BVerwG NVwZ 1997, 581 f).
  • VGH Hessen, 02.04.2015 - 1 A 2036/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft

    Damit ist die Beklagte zur Gewährung von Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen den festgesetzten Versorgungsbezügen und dem Betrag, auf den der Geschädigte nach der erteilten Auskunft vertrauen durfte, nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG verpflichtet (vgl. zum Umfang des Ersatzanspruchs in dieser Höhe: BGH, Urteil vom 10. Juli, 2003, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011, a.a.O., LG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2013, 15 O 386/2003, juris).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 4 U 216/03

    Staatshaftung: Haftung des Landes für falsche Auskunft über Versorgungsbezüge

    1.Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil der Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 28.11.2003 - Az. 15 O 386/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Ziff. 1 des landgerichtlichen Tenors wie folgtabgeändert.
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